Rechtzeitig Förderung beantragen!

„De-minimis“-Beihilfen:

Bis zu 80% Förderung anstatt alle Kosten selbst tragen!

Jedes Jahr gehen antragsberechtigten Unternehmen Millionen an Fördergeldern verloren, weil der Antrag zu spät oder gar nicht gestellt wurde. Stellen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag!

Die Antragsfrist für die Förderperiode 2021 geht bis zum 30. September 2021.

WIE HOCH IST DER GEFÖRDERTE BETRAG?
Maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert.

Der Förderhöchstbetrag liegt für jedes schwere Nutzfahrzeug bei bis zu 2.000 Euro.

Der absolute Förderhöchstbetrag je Antragssteller beträgt 33.000 Euro.

WO KANN ICH EINEN ANTRAG STELLEN?
Beim Bundesamt für Güterverkehr können Sie Ihren Antrag stellen:
https://antrag-gbbmvi.bund.de/

WELCHE ANSCHAFFUNGEN SIND FÖRDERFÄHIG?
Im Allgemeinen sind Maßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht förderfähig.

Förderfähige Maßnahmen werden aufgeteilt in:

  • Fahrzeugbezogene Maßnahmen wie z.B.
    • Fahrerassistenzsysteme und Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des LKW an den Betrieb
    • ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze
    • zusätzliche, überobligatorische Sicherheitseinrichtungen
    • Lärm-/ Geräuscharme, rollwiderstandsoptimierte und runderneuerte Reifen
  • Personenbezogene Maßnahmen wie
    • zusätzliche, überobligatorische Sicherheitsausstattung und Berufsbekleidung
  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung wie z.B.
    • Telematiksysteme
    • Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen